Kostenübernahme

Um eine optimale Versorgung unserer Patienten gewährleisten zu können, sind wir gerne vor Beginn der Pflege bei der Abklärung bzgl. der Kostenübernahme mit folgenden Trägern behilflich:

  • Krankenkasse Sozialgesetzbuch V (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung §37 Abs.I / II
  • Pflegekasse Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) soziale Pflegeversicherung
  • Stadtjugendamt Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Kinder und Jugendhilfe
  • Schulbehörde

Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen.

Mit den Betriebskrankenkassen und verschiedenen anderen gesetzlichen Krankenkassen besteht ein spezieller Vertrag für häusliche Kinderkrankenpflege.